Musikgarten für Musik-"Mäuse"
Musikalische Frühförderung/-erziehung (Alter ca. 3-6 Jahre)
45 min. - Monatsgebühr 35,- €

Instrumentalunterricht:
Einzelunterricht:
20 min. - Monatsgebühr 55,- €
30 min. - Monatsgebühr 69,- €
45 min. - Monatsgebühr 99,- €

Gruppenunterricht (2er Gruppe)
30 min. - Monatsgebühr 42,- €                
45 min. - Monatsgebühr 55,- €

Gruppenunterricht (3er Gruppe)
30 min. - Monatsgebühr 35,- €                
45 min. - Monatsgebühr 42,- €


Unterricht mobil (bei Ihnen Zuhause):
nach Absprache


Leihinstrumente (soweit im Hause erhältlich): ab 5,- € monatl. (Tasteninstrumente 10,- monatl.)

 

Musikunterricht ohne Anmeldungspflicht an unserer Schule ist auch möglich:
  8 Unterrichtseinheiten (jeweils 30 Min) für den Preis von 129,- €  im Gruppenunterricht (189,- € Einzelunterricht)
8 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Min) für den Preis von 180,- €  im Gruppenunterricht (249,- € Einzelunterricht)
8 Unterrichtseinheiten (jeweils 60 Min) für den Preis von 230,- €  im Gruppenunterricht (290,- € Einzelunterricht)


  4 Unterrichtseinheiten (jeweils 30 Min) für den Preis von 65,- €  im Gruppenunterricht (85,- € Einzelunterricht)

Unterricht mobil (bei Ihnen zuhause): 30 min./Woche - Monatsgebühr 80,- €          45 min./Woche - Monatsgebühr 100,- €

Leihinstrumente (soweit im Hause erhältlich)
ab 5 € im Monat in Verbindung mit einem bestehenden Vertrag

Familienmitglieder  eines bereits angemeldeten Schülers/In erhalten von uns eine Ermässigung von 10% der Musikschul-Gebühren.


Unserer Geschenk-Gutschein:
Mit diesem Geschenk-Gutschein können Sie jedem eine Freude machen.
Egal ob 6 oder 66 Jahre alt, Anfänger oder Wiederanfänger.
Das ideale Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk! 
Mit diesem Geschenk-Gutschein verschenken Sie Zeit für die Welt der Musik.

Und so einfach geht es:
Sie senden Sie uns über unser Kontaktformular die notwendigen Angaben:
(Instrument, Name der oder des Glücklichen) Sie erhalten einen ausgefüllten Gutschein vor Ort in der Musikschule, per Post
oder per E-Mail zum selbst-ausdrucken. (Die Unterrichtstermine werden direkt mit dem Musikschüler vereinbart)

Hinweis zum Thema Teilhabe: Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Darauf haben die Kinder ein Anrecht (bis zu 15 Euro monatlich als Zuschuss zu den Musikschulgebühren).
Es lohnt sich, dass wir alle unsere Kraft für die Kinder und ihre Lebensperspektiven einsetzen.
Auch wir unterstützen dies gerne, indem wir Ihnen bei der Beantragung der Förderung behilflich sind.

 

 

 

AGB:

Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Ausgenommen sind Schulferien und Feiertage. (Es gelten die allgemeinen Ferien/Feiertage in NRW)

Es fallen keine Anmeldegebühren an.

Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt ein halbes Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Halbjahr, falls nicht gekündigt worden ist. Sie können zum 31.03., oder zum 30.09. jeweils mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form mitgeteilt werden.

Die ersten vier Wochen nach Vertragsabschluss gelten als Probephase. Während dieser Zeit kann der Vertrag bis zum Ende des Probemonats gekündigt werden. Es fallen dann nur die entsprechenden Unterrichtsgebühren für diesen Monat an.
 

Ausfallstunden seitens der Musikschule werden nachgeholt oder von einem Vertretungslehrer übernommen. Ausfallstunden seitens des Schülers können nicht nachgeholt werden.
 

Vereinbarte Termine können nur auf Nachfrage geändert oder umgeplant werden.
 

Die Unterrichtsgebühr (USt-befreite Leistung nach §4 Nr.21a bb UStg) versteht sich als Halbjahresbeitrag und wird monatsweise in 6 gleichen Teilen am jeweiligen Monatsanfang (per Dauerauftrag) überwiesen, von Ihrem Konto abgebucht (per Abbuchungsauftrag) oder als Vorauszahlung in einem Betrag bezahlt. (Bitte beachten Sie, daß Sie im Falle einer fehlgeschlagenen Lastschrift die Kosten hierfür tragen müssten)

- Die Zahlung der Schulgebühren per Dauerauftrag ist mit einem 5%igen Aufpreis möglich.

- Bei Zahlung von 6 Monaten im voraus erhalten sie eine Ermäßigung von 5% der Schulgebühren.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.

Bankverbindung:
Musikschule Stern
GLS Bank
IBAN: DE76430609674064944500
BIC:GENODEM1GLS